Barrierefrei leben

Momentan beschäftigen wir uns mit der UN-Behindertenrechtskonvention, der Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Hierbei geht es uns insbesondere um die Themen Barrierefreiheit, Leichte Sprache sowie Inklusion und wie wir sie leben. Dazu möchten wir euch nun erst mal ein bisschen über diese Vereinbarung informieren.
Die Vereinbarung bestimmt die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die Vereinten Nationen (VN) haben sie geschrieben, das heißt, dass alle 192 Länder der VN dieser Vereinbarung zugestimmt haben müssen. Sie legt fest, dass alle Menschen mit und ohne Behinderung dieselben Rechte haben. Also auch Menschen mit verschiedener Herkunft.

Um was geht es denn jetzt eigentlich konkret?
Es geht nicht nur um Rechte, sondern auch um Pflichten. Gleichberechtigung heißt auch, dass alle Menschen dieselben Pflichten haben. Menschen mit Behinderung müssen Hilfe bei der Umsetzung ihrer Rechte und Pflichten bekommen, im Falle, dass sie Hilfe brauchen. So bekommt ein beeinträchtigter Mensch Hilfe vor dem Gericht. Das heißt, dass jemand ihm/ihr in Leichter Sprache übersetzt, was der Richter sagt.

Es geht um Zugänglichkeit. Deutschland und seine Gesetze müssen Menschen mit Behinderung helfen, sodass sie alles erreichen können. Barrieren sollen also aus dem Weg geräumt werden. In der Vereinbarung steht, dass  Menschen mit Unterstützungsbedarf der Zugang zu beispielsweise Gesetzen, Straßen, Häusern, Bussen, Bahnhöfen, Sprachen und Informationen ermöglicht werden muss. Damit dieser Zugang gewährleistet ist, braucht es Informationen, Anträge in Leichter Sprache, Rampen und Fahrstühle für RollifahrerInnen und so weiter.

Es geht um Verständnis. Menschen, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten, sollen lernen, achtsamer und sensibler im Umgang mit Menschen mit Behinderung und ihren Rechten zu sein. Dazu muss es beispielsweise Kurse über die Rechte von Menschen mit Behinderung geben.

Es geht um das Lernen und Selbstständigkeit. Ziel ist es, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden. Damit das gewährleistet werden kann, muss Menschen mit Behinderung ermöglicht werden, Neues zu lernen und sich mit ihren Stärken und Fähigkeiten entfalten zu können.

Es geht um das Recht auf die eigene Sprache. Jeder Mensch mit und ohne Behinderung darf sich so ausdrücken, wie es sich für ihn/sie richtig anfühlt, zumindest so lange niemand anderem dabei geschadet wird. Es gibt Menschen, die in Gebärdensprache sprechen oder Menschen, die sehr langsam sprechen und Zeit brauchen, ihre Gedanken in Worte zu fassen. Und das ist auch okay so! Nur durch diese Vielfalt können wir auch voneinander lernen! So kann ein Mensch, der oft sehr gestresst ist, von einem Menschen, der sich vielleicht auch aufgrund seiner Einschränkung für alles, was er macht, Zeit nimmt, lernen, geduldiger, ruhiger und entspannter zu sein.

Es geht um Entscheidungsfreiheit. Menschen mit einer Einschränkung dürfen selbst entscheiden, wo und mit wem sie wohnen – genau aus diesem Grunde, aus einer freien Entscheidung heraus, wohnen wir, die BewohnerInnen des Wohnprojekts – vielfältig, kreativ und nachhaltig – ja auch zusammen.

Im Rahmen dieses Themas werden auch wieder abwechslungsreiche und interessante Aktionen stattfinden. Auch du darfst uns gern wieder deine Ideen und Gedanken schicken … unsere E-Mail-Adresse: vielfaltleben@posteo.de

 

 

Die Quelle für diesen Blogeintrag ist das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – erklärt in Leichter Sprache“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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